AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundetraining von „DOGMA – Dogman Academy“ Fassung vom 01.01.2016   [Download PDF]


1.Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von DOGMA gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung von Trainingseinheiten mit DOGMA. Abweichende Nebenabreden hiervon bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Genehmigung durch DOGMA.

2. Anmeldung

Es wird kostenfrei eine Einführungsveranstaltung gemäß den geltenden Veranstaltungsplänen angeboten und durchgeführt. Hiernach erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch Ausfüllen sämtlicher maßgeblicher, durch DOGMA vorgegebenen Formulare und Unterlagen. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Der Auftraggeber hat auch die Möglichkeit sämtliche Dienstleistungen von DOGMA telefonisch, mittels SMS, E-Mail oder über soziale Medien in Auftrag zu geben. Nach Erhalt aller relevanten Angaben, werden diese und der vereinbarte Termin von DOGMA bestätigt. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils vorliegenden geltenden Form.

3. Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich in bar oder per Überweisung auf das geltende Konto von DOGMA. Bei Barzahlung ist die Kursgebühr in voller Höhe gemäß geltender Preisliste vor Ort und nach Beginn der Trainingseinheit fällig. Bei Einzahlungen ist die Kursgebühr in voller Höhe gemäß geltender Preisliste bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Trainings auf das geltende Konto von DOGMA einzugehen. Preisliche Vergünstigungen durch den Erwerb von Rabattkarten o.ä. werden nur und ausschließlich bei Vorauszahlung gewährt. Zahlungen nach Beendigung von Kursblöcken sind ausgeschlossen. Waren sind ausschließlich in bar zu bezahlen.

Rückerstattungen der Kursgebühr in voller Höhe oder teilweise erfolgen bei Nichtantritt der Trainingseinheit nicht. Hierbei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber oder der Hund den Grund für den Nichtantritt liefern. Eine Ausnahme hiervon bilden folgende Sachverhaltskonstellationen:

a.)   Der Hund erkrankt und/oder verstirbt während der Vertragslaufzeit

b.)   Der Auftraggeber vollzieht einen Wohnortwechsel, der wegen der Entfernung eine weitere Kursteilnahme unverhältnismäßig und somit unzumutbar werden lässt

c.)   Die Trainingseinheit und/oder Trainingsort wird seitens von DOGMA abgesagt und/oder zeitlich verschoben, so das eine Kursteilnahme seitens des Auftraggebers unzumutbar ist.

d.)   Das Vertragsverhältnis wird von DOGMA aufgekündigt.

Liegt eine der Konstellationen vor, ist DOGMA (i.F.3.a. und/oder b.) bzw. der Auftraggeber (i.F.3.c.und/oder d.) hierüber schriftlich oder telefonisch in Kenntnis zu setzen. Es erfolgt sodann eine Abrechnung über die wahrgenommenen Kursleistungen und Trainingszeiten sowie eine Rückerstattung des sich hieraus ergebenen Guthabens des Auftraggebers.

3.1. Stornierung

Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit schriftlich oder telefonisch seinen Antrag an DOGMA zu stornieren. In diesem Fall gelten folgende Konditionen:

a) kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Kursbeginn

b) 50% der Kursgebühr bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor Kursbeginn

c) 100% der Kursgebühr bei einer Stornierung ab 12 Stunden vor Kursbeginn und/oder NO-Show

Eine Terminverschiebung von Seiten des Auftraggeber entbindet nicht von den anfallenden Stornierungsgebühren.

3.2. Zahlungsverzögerungen

Im Falle eines nicht fristgerechten Zahlungseingangen nach Rechnungserhalt wird der Auftraggeber von DOGMA einmalig kostenlos gemahnt. Weitere Mahnungen werden mit einer Mahngebühr in Höhe von 10% der zu entrichtenden Zahlungssumme, berechnet. Nicht einzutreibende Zahlungsausstände werden von DOGMA durch dessen Rechtvertretung in Auftrag zur Eintreibung gegeben. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Schuldner/Auftraggeber zu entrichten.

4. Kursdauer, Inhalte und Erfolg

Der Kursbeginn und Kursdauer ist den geltenden Veranstaltungsplänen zu entnehmen und/oder werden persönlich zwischen dem Auftraggeber und DOGMA vereinbart. Es obliegt dem Auftraggeber die Trainingseinheiten wahrzunehmen und in Absprache mit DOGMA zu gestalten. Die entsprechenden Inhalte und Ziele werden in Zusammensprache zwischen DOGMA und dem Auftraggeber definiert.

DOGMA hat nach eigener Erfahrung die Kursdauer und die darin enthaltenen Trainingseinheiten und Trainingsinhalte so konzipiert, dass bei entsprechendem Fleiß des Auftraggebers und dessen uneingeschränkter Bereitschaft, die Trainingsziele zu erreichen, der Hund am Ende der Trainingseinheit die Inhalte und Ziele gemeinsam mit dem Auftraggeber vollständig absolviert und erreicht haben wird. Bei Abweichungen hiervon erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht.

5. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber tritt für sämtliche durch ihn selbst oder den Hund verursachten Schäden vollumfänglich ein, gleich welcher Art, Höhe und Ursache. Der Auftraggeber stellt mit der Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, DOGMA von Schadensersatzansprüchen Dritter, resultierend aus dem Verhalten von Hund und Auftraggeber während, vor und nach den Trainingseinheiten, frei.

6. Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber legt für den kursteilnehmenden Hund bei Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung die Kopie einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung vor.

7. Haftung von DOGMA

DOGMA haftet für Sachschäden am Hund, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von DOGMA nachweislich verursacht wurden. Für alle hiervon abweichenden Sach- und Personenschäden ist eine Haftung von DOGMA ausgeschlossen.

Die Teilnahme an den Trainingseinheiten durch den Auftraggeber und dessen Hund geschieht auf eigene Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch und insbesondere für dessen Familienangehörigen und/oder Freunde. Für deren Schadens- und Gefahrenfreiheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Außerhalb der Trainingsplätze scheidet eine Haftung von DOGMA für alle Schäden vollumfänglich aus.

8. Impfschutz

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, dass der teilnehmende Hund gegen die einschlägigen Hundeerkrankungen geimpft und frei von diesen Krankheiten ist.

9. Leinenzwang/Maulkorbzwang

Auf den Trainingsplätzen von DOGMA herrscht generell Leinenzwang. Bei Verstoß hiergegen behält sich DOGMA den Ausschluss des Hundes von der jeweiligen Trainingseinheit vor.

10. Ausschluss von Hund und Auftraggeber

Bei Verstoß gegen den Leinenzwang, bei Verstoß gegen das generelle Drogen- und Alkoholverbot für den Auftraggeber während der Trainingseinheit, bei Verstoß gegen einen verhängten Maulkorbzwang, bei unzumutbaren, störenden Aggressionsverhalten des Hundes und in Fällen von Tierquälerei sowie sämtlichen Verstößen gegen das Gebot des Tierschutzes ist DOGMA berechtigt, Hund und Auftraggeber vom gesamten Kurs für die gesamte Dauer auszuschließen. Eine Wiederaufnahme steht im Ermessen von DOGMA. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.

11. Ton- und Bildmitschnitte

DOGMA behält sich vor, Ton/Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und zu veröffentlichen. DOGMA verpflichtet sich den/die Auftraggeber im Voraus darüber zu informieren und deren Einverständnis schriftlich zu erbeten. Sämtliche Aufnahmen sind Eigentum von DOGMA und dürfen zu analytischen Zwecken und zu Werbezwecken genutzt werden.

Es ist den Auftraggebern und dessen Begleiten, sowie Dritter, untersagt Bild- und/oder Tonmitschnitte gleich welcher Art zu fertigen, diese Dritten zur Verfügung zu stellen und/oder zu veröffentlichen, gleich über welches Medium. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber, auch für andere, schadensersatzpflichtig.

12. Copyright

Das von DOGMA an den Auftraggeber ausgehändigte Lehrmaterial, Hand-outs und/oder weiteres Material der Methodik/Didaktik, gleich welcher Art, darf ausdrücklich nicht vom Auftraggeber oder Dritter, weitergegeben, veröffentlich oder kopiert werden. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen DOGMA und Auftraggeber ist A-Eisenstadt.

Sollte eine Bestimmung der hiesigen AGB unwirksam sein oder im Fall einer Lücke, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke eine solche Bestimmung, die die Parteien gewählt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die Lücke als Lücke erkannt.